BGH: Schufa-Speicherfrist von 3 Jahren grundsätzlich rechtens

Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe billigt Speicherfristen der Schufa für zu spät gezahlte Rechnungen grundsätzlich. In Härtefällen müssen Einträge jedoch früher gelöscht werden…

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(aus: tagesschau.de)