Weihnachtsfeier: Sicher feiern mit gesetzlichem Schutz

Wer an der offiziell organisierten Weihnachtsfeier seines Betriebs teilnimmt, steht unter Unfallversicherungsschutz. Klare Planung und Regeln bewahren Mitarbeitende und Unternehmen vor Risiken, hier danebenzuliegen…

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(aus: wirsindderwandel.de)