BAG: Auch bei Job-Befristung von 1 Jahr können 4 Monate Probezeit rechtens sein

Ein neues BAG-Urteil vom 30. Oktober 2025 (Aktenzeichen 2 AZR 160/24) zeigt, dass die etablierte Faustformel „Die Probezeit darf maximal ein Viertel der Befristungsdauer betragen“ nicht bindend ist. Bei guter Arbeitgeber-Begründung und detailliertem Einarbeitungsplan können auch 4 Monate Probezeit legitim sein, selbst wenn das Arbeitsverhältnis (zunächst) nur auf 1 Jahr befristet ist…

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(aus: personalwirtschaft.de)