EuGH erweitert Arbeitgeber-Pflichten gegenüber pflegenden Arbeitnehmern

Das Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom 11. September 2025 (Aktenzeichen C-38/24 – Bervidi) markiert einen Wendepunkt im europäischen Arbeitsrecht: Angemessene Vorkehrungen für pflegende Angehörige sind jetzt zwingend. Gefordert ist ein anderes Mindset – weg von formaler Gleichbehandlung hin zu einer empathischen Personalpolitik, die individuelle Lebenslagen anerkennt. Dies beinhaltet unter anderem flexible Arbeitsmodelle, transparente Kommunikation, geschulte Führungskräfte und die Nutzung von Förderprogrammen…

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(aus: hrjournal.de)