Mitarbeitende, die einen Betriebsrat gründen wollen, haben keinen Sonderkündigungsschutz, solange sie noch in der Probezeit (meist 6 Monate) sind. Das entschied das LAG München (Urteil vom 20. August 2025, Aktenzeichen 10 SLa 2/25) und wies die Kündigungsschutzklage eines Sicherheitsmitarbeiters ab…
(aus: haufe.de)