Streit um Urlaubsabgeltung nach Langzeiterkrankung

Ein aufgebauter Urlaubsanspruch kann auch nach jahrelanger Arbeitsunfähigkeit bestehen – wenn es eine spezielle Regelung im Arbeitsvertrag gibt. Dann verfällt der Urlaub auch nicht 15 Monate nach Ende des Kalenderjahres, in dem der Anspruch entstand. Entsprechend müssen die nicht genommenen Urlaubstage vom Arbeitgeber an den / die Arbeitnehmerin ausgezahlt werden, wenn etwa das Arbeitsverhältnis beendet wird (Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 15. Juli 2025, Aktenzeichen 9 AZR 198/24)…

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(aus: haufe.de)