OLG Frankfurt: Bank muss zu unrechtmäßigem Negativzins informieren

Der Bundesgerichtshof hat Negativzinsen für Spareinlagen bereits vor geraumer Zeit verboten. Über entsprechende Änderungen der Geschäftsbedingungen müssen Banken ihre Kunden nun einzeln per Brief oder E-Mail informieren, entschied das Oberlandesgericht Frankfurt am Main rechtskräftig (Aktenzeichen 3 U 286/22)…

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(aus: dpa / WirtschaftsWoche)