Der Bundesgerichtshof hat Negativzinsen für Spareinlagen bereits vor geraumer Zeit verboten. Über entsprechende Änderungen der Geschäftsbedingungen müssen Banken ihre Kunden nun einzeln per Brief oder E-Mail informieren, entschied das Oberlandesgericht Frankfurt am Main rechtskräftig (Aktenzeichen 3 U 286/22)…
(aus: dpa / WirtschaftsWoche)