Wenn ein Betriebsrat vertrauliche Daten von Mitarbeitenden (wie etwa die Höhe der Vergütung) an seinen privaten E-Mail-Account weiterleitet, verstößt er gegen seine datenschutzrechtlichen Verpflichtungen. Das rechtfertigt seinen Ausschluss aus dem Gremium, stellte das Hessische Landesarbeitsgericht fest (Entscheidung vom 10. März 2025, Aktenzeichen: 16 TaBV 109/24)…
(aus: haufe.de)

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