Objektiv valide Gehaltsunterschiede sind nicht diskriminierend

Im Streifall vor Gericht zu beweisen, dass man als Mitarbeitender oder Führungskraft ungerecht vergütet wird, ist nicht leicht. Das zeigen zwei neuere Urteile der Landesarbeitsgerichte. Wenn der Vorgänger oder die Nachfolgerin auf derselben Position mehr Gehalt bekommt, muss das keine ungerechtfertigte Ungleichbehandlung sein. Denn für Gehaltsunterschiede kann es objektiv valide Gründe geben. Und wenn die klagende Partei nicht beweisen kann, dass die eigene höhere Qualifikation oder mehr Berufserfahrung nicht zu besserer Leistung führt, bejahen Gerichte häufig, dass keine Diskriminierung (wegen Geschlecht etc.) vorliegt…

Hier lesen Sie mehr…

(aus: personalwirtschaft.de)