Wie lange die Probezeit gilt, legt in der Regel der Arbeitsvertrag fest. Ist der Arbeitgeber unsicher, kann er die Probezeit zwar nachträglich zum Beispiel von drei auf sechs Monate verlängern. Allerdings nur, wenn der Arbeitnehmer dem auch zustimmt…
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(aus: dpa / Aachener Zeitung)