Teilarbeitsunfähigkeit: Guter Wiedereinstieg – oder bürokratisches Dickicht?
Mit dem vom Bundestag beschlossenen GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz kommt eine grundlegende Neuerung im Arbeits- und Sozialrecht: die sogenannte Teilarbeitsunfähigkeit (oft auch als „Teilkrankschreibung“ bezeichnet). Wohl ab 1. Juli 2028 sollen dann Beschäftigte nicht mehr ganz, oder gar nicht arbeitsfähig sein, sondern ärztlich attestiert zu 25, 50 oder 75 %. Damit soll Teilzeitarbeit auch schon während längerer Erkrankungen möglich sein – sowohl Beschäftigte als auch Arbeitgeber sind hier frei, einen entsprechenden (leidensgerechten) Arbeitsplatz einzunehmen bzw. anzubieten. Alle Seiten (Beschäftigte, Unternehmen und Krankenkassen) sollen von einem früheren, leichteren Übergang profitieren.
Kritiker sehen allerdings in der Praxis nur ein neues bürokratisches Verfahren, in dem vieles noch ungeregelt und unsicher sei, und was demzufolge ohne Nachbesserung wenig genutzt werden könnte…