Regierungspläne: Befristete Arbeitsverhältnisse sollen länger möglich sein
Nach der Vorstellung des Gesetzgebers sollen unbefristete Arbeitsverhältnisse der Normalfall sein. Arbeitsverhältnisse zu befristen, ist daher nur unter bestimmten Voraussetzungen zulässig.
Das soll nach dem Willen der Regierungskoalition in Berlin nun aber leichter werden. Mit ihren neuesten Reformplänen plant sie die Befristungen von Arbeitsverhältnissen auszuweiten: Eine sachgrundlose Befristung von Arbeitsverträgen soll bis zu einer Maximaldauer von bis zu 48 Monaten und bis zu sechsmaliger Verlängerung zulässig werden…
Quelle: haufe.de