Gericht: Sparkasse Göttingen muss „Rote Hilfe“-Konto weiterführen

Im Rechtsstreit um die Kündigung des Kontos der „Roten Hilfe“ ist die Sparkasse Göttingen im Hauptsacheverfahren vor dem Landgericht gescheitert. Sie will das Konto der linken Vereinigung nun weiterführen. Die Sparkasse hatte das Konto des in Göttingen ansässigen Vereins im Dezember 2025 gekündigt. Kurz zuvor hatte die US-Regierung erklärt, einen als „Antifa Ost“ bezeichneten Zusammenschluss als Terrororganisation einzustufen und in Sanktionslisten aufzunehmen. Europäische Regierungen waren dem nicht gefolgt. Die Sparkasse nahm aber an, dass die „Rote Hilfe“ Spenden für „Antifa Ost“ sammele, wie nun im Hauptsacheverfahren klar wurde. Weil der Verdacht auf Terrorismusfinanzierung mit einer aufwendigen Überprüfung von Kontobewegungen einhergehe, hielt die Sparkasse die Fortführung der Geschäftsbeziehung mit der „Roten Hilfe“ für unzumutbar…

Quelle: ndr.de
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