EuGH: Banken müssen Geld bei Kontobetrug vorläufig zurückerstatten
Bei einem Kontobetrug müssen Banken den Opfern laut einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) das entwendete Geld zunächst sofort erstatten. Das gilt auch, wenn die Bank den Opfern grobe Fahrlässigkeit vorwirft, wie der EuGH mitteilte. Die Zahlungsdienstleister können laut Urteil Verluste von Kundinnen und Kunden zurückfordern, die auf deren grobe Fahrlässigkeit zurückzuführen seien…
Quelle: dpa / zeit.de