Einigung auf leichte Steuerentlastungen ab 2027
Das Gesetz muss noch beschlossen werden – der Rahmen steht aber fest. Die Spitzen der schwarz-roten Regierungskoalition haben sich Anfang Juli 2026 über ein „Programm für Aufschwung und Beschäftigung“ verständigt. Es besteht aus insgesamt 34 Punkten, zu denen zahlreiche steuerliche Änderungen gehören, aber keine grundlegende Reform. Viele davon sollen eben mit dem „Entwurf eines Einkommensteuerreformgesetzes 2027“ umgesetzt werden.
Bezieher niedriger Einkommen sollen etwas profitieren: So soll der steuerfreie Grundfreibetrag pro Jahr von derzeit 12.348 um 216 auf 12.564 Euro steigen. Am anderen Ende der Skala hat Schwarz-Rot auch ein Stück Entlastung vor: Der Spitzensteuersatz soll erst höher greifen – ab 70.600 Euro zu versteuerndes Jahreseinkommen statt bisher 69.879 Euro.
Spürbar für viele dürfte die geplante Erhöhung des Arbeitnehmer-Pauschbetrags (auch als Werbungskostenpauschale bekannt) sein – von derzeit 1230 Euro jährlich um 200 auf dann 1430 Euro ohne Beleg absetzbare Aufwendungen.
Außerdem: Sonn- und Feiertagszuschläge sind dann steuerfrei, wenn sie bestimmte Prozentsätze des Grundlohns nicht übersteigen. Dieser Basislohn pro Arbeitsstunde beträgt bisher 50 Euro, und soll für Arbeitnehmende vorteilhaft ab kommendem Jahr auf 75 Euro steigen…