Eine Betriebsvereinbarung für den Fall einer schweren Krise

IT-Ausfälle, eine Naturkatastrophe oder eine Pandemie können einen Betrieb schnell akut gefährden – Betriebsmittel sind in Gefahr, Prozessabstürze und Vermögensschäden drohen, oder die Gesundheit oder das Leben der Beschäftigten ist sogar in Gefahr. In Unternehmen muss dann schnell gehandelt werden – doch Betriebsräte, die hier mitbestimmen müssen, sind oft nicht kurzfristig beschlussfähig.
Um dem vorzubeugen, kann für bestimmte, genau und eng definierte Krisen eine besondere Betriebsvereinbarung beschlossen werden. Der Betriebsrat übt seine Mitbestimmung hier also bereits vorab bei Abschluss der BV aus. Umso wichtiger ist darum das präzise Setzen des Rahmens und der Grenzen. Wo schließen Tarifverträge betriebliches Ad-hoc-Handeln aus? Unter welchen Umständen soll der BR nach wie vor klassisch entscheiden? Und wann gilt die prophylaktische Notfall-Regelung – bei extra Arbeitseinsätzen oder Not-Versetzungen, bei Einsatz von Notfall-IT (Datenschutz?), bei zusätzlichen Sicherheitskontrollen, oder auch in Vergütungsfragen? …

Quelle: cms.law / hrperformance-online.de
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