Benefits sind nur steuerfrei, wenn sie zusätzlich zum Arbeitslohn gewährt werden
Viele Arbeitgeber wollen ihren Beschäftigten etwas Gutes tun, indem sie ihnen Nebenleistungen wie Jobtickets für den Nahverkehr, Kindergarten-Zuschüsse oder Zuschüsse für Gesundheitsvorsorge anbieten – und dies steuerfrei oder steuergemindert. Doch der Bundesfinanzhof stellte klar, dass solche Benefits strikt neben dem regulären Gehalt stehen müssen (also nicht darauf angerechnet werden oder den Regellohn sonstwie mindern) – andernfalls sind sie eben nicht steuerbegünstigt und werden dann final teurer…
Quelle: haufe.de