BAG: Arbeitgeber muss Schadenersatz zahlen, wenn er Bonus-Ziele zu spät mitteilt
Teilt ein Arbeitgeber die Vorgaben für Bonusziele dem/der Betreffenden nicht rechtzeitig im jeweiligen Jahr mit, schuldet er Beschäftigten im Zweifel Schadenersatz bis zur Höhe der vollen Gratifikation. Zudem trägt er allein die Initiativlast zur Bekanntgabe der Targets, so das Bundesarbeitsgericht (BAG) in seiner Entscheidung vom 22. April 2026 (Aktenzeichen 10 AZR 28/25)…
Quelle: personalwirtschaft.de