Arbeitsrecht: „Ich bin ehrlich – ich arbeite gegen Dich“

Welche Schutzmaßnahmen dürfen Opfer virtuellen Mobbings von ihrem Arbeitgeber verlangen? Diese Frage wirft der Fall eines Frankfurter Bankers auf. Der Mann war von einem Kollegen in privaten Telefon-Chats beleidigt und bedroht worden. Daraufhin hatte er von seinem Arbeitgeber die Versetzung des Kollegen gefordert. Das Unternehmen, eine renommierte Frankfurter Finanzfirma, lehnte das ab. Das Hessische Landesarbeitsgericht verhandelt nun in den kommenden Wochen über die Forderung des Bankers. Der Ausgang des Verfahrens könnte grundsätzliche Bedeutung für ähnlich gelagerte Fälle haben…

Quelle: WirtschaftsWoche
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