Arbeitsrecht Homeoffice: Ist Weg zum Essenskauf unfallversichert?
Ob ein Unfall beim Essenskauf im Homeoffice als Arbeitsunfall anerkannt wird, hängt maßgeblich davon ab, ob die Nahrungsaufnahme der Aufrechterhaltung der Arbeitskraft dient und die Tätigkeit organisatorisch in betriebliche Abläufe eingebunden ist. Das zeigen zwei Urteile des Hessischen Landessozialgerichts: In einem Fall wurde ein Arbeitsunfall anerkannt (Urteil vom 28. April 2026, Aktenzeichen L 3 U 189/24), in einer anderen Sache dagegen nicht (Entscheidung vom 19. Mai 2026, Aktenzeichen L 3 U 176/25)…
Quelle: versicherungsjournal.de