
Häusliches Arbeitszimmer
Arbeitszimmer-Abzugsbeschränkungen 2007
Aufwendungen für häusliche Arbeitszimmer, also büromäßig zu Hause genutzte Räume, können die meisten Steuerzahler ab 2007 nicht mehr steuerlich geltend machen. Bei anderweitig genutzten Heimbetriebsstätten ist der volle Werbungskosten- bzw. Betriebsausgabenabzug nach wie vor unproblematisch.
Der Bundesfinanzhof hat sich mit der Frage befasst, wie die Situation bei einer „gemischt beruflich genutzten Heimbetriebsstätte“ zu beurteilen ist. Im Streitfall nutzte der Steuerzahler Räumlichkeiten seines Hauses sowohl als Büroarbeitsplatz als auch für Lagerzwecke. Die Antwort der obersten Finanzrichter lautete: Es kommt ganz auf die Nutzungsverhältnisse an.
Tritt die büromäßige Nutzung der Heimbetriebsstätte in den Hintergrund und dominiert die anderweitige Nutzung, unterliegen die Kosten nicht den Abzugsbeschränkungen für häusliche Arbeitszimmer. Ist der Raum dagegen nach Ausstattung, Funktion und Nutzung (teilweise) ein typisches Büro und überwiegt die büromäßige Nutzung, greifen die steuerlichen Abzugsbeschränkungen voll. Mit anderen Worten: Wenn von den 15 qm einer Heimbürostätte 10 qm büromäßig und 5 qm anders genutzt werden, können nicht etwa 1/3 der Kosten abgesetzt werden.
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